Allgemeine Informationen

Die ausländischen Spieler und ihre Begleitpersonen sind für ihre körperliche und geistige Fitness verantwortlich. Es wird empfohlen, dass alle Teilnehmer vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit einholen.

Alle italienischen Athleten, die für die Veranstaltung angemeldet sind, müssen die Bestimmungen des Dekrets des Gesundheitsministers vom 18. Februar 1982 über die obligatorische Gesundheitsbescheinigung erfüllen, um teilnehmen zu können.

Das Organisationskomitee bietet keine Krankenversicherung für die Teilnehmer an. Den Teilnehmern wird daher empfohlen, vor ihrer Ankunft in Italien eine persönliche Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten für die medizinische Behandlung werden unter keinen Umständen von den Veranstaltern übernommen.

Die Organisatoren werden jedoch die ständige Anwesenheit eines Arztes, eines Krankenwagens und eines Erste-Hilfe-Dienstes in der Einrichtung sicherstellen.

Das Organisationskomitee kann nicht für Unfälle, Verletzungen, Diebstahl oder Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden.

covid-19 oder andere pandemische Ereignisse

Die Zahl der Mitglieder kann in Abhängigkeit von etwaigen Einschränkungen oder Begrenzungen , die durch künftige nationale Vorschriften zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 und/oder anderen Pandemien auferlegt werden, verringert werden . Die derzeitigen Gesundheitsvorschriften in Italien sehen Folgendes nicht vor keine Beschränkungen für die Einreise nach Italien für Personen mit Wohnsitz im Ausland.

Erforderlichenfalls wird ein spezifisches Protokoll zur Begrenzung des Einflusses möglicher Pandemieereignisse eingeführt und veröffentlicht.

Etwaige Aktualisierungen der jeweils geltenden Gesundheitsvorschriften und -beschränkungen werden umgehend bekannt gegeben.